Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 2019.1 |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein (dort beschlossen am: 06.03.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.03.2019, 22:59 |
A1V: Entschließungsantrag Abschiebehaft
Antragstext
Die LMV möge entscheiden, ob die GJSH
- Den Antrag „D 3: Abschiebehaft aus Bundesrecht streichen.“ zum
Landesparteitag in Gänze unterstützt, und über den Antrag „A1: Gegen jedes
Abschiebegefängnis – in Glückstadt und anderswo“ abstimmt.
- Einen Änderungsantrag (D3.1) zum Antrag D3 beschließt, diesen auf dem
Landesparteitag einbringt, und parallel über den Antrag A1 beschließt.
- Den Antrag „A1: Gegen jedes Abschiebegefängnis – in Glückstadt und
anderswo“ beschließt, und als Alternativantrag zum Antrag „D 3:
Abschiebehaft aus Bundesrecht streichen.“ einbringt.
A1: Gegen jedes Abschiebegefängnis – in Glückstadt und anderswo
Als Verfechterin der allgemeinen, universellen Menschenrechte, stellt sich die
GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein gegen jeden Versuch, Menschen, die keine
Straftat begangen haben, zu inhaftieren. Daher treten wir gegen das geplante
Abschiebegefängnis in Glückstadt ein.
Flucht ist kein Verbrechen – Kein Mensch ist illegal!
D 3: Abschiebehaft aus Bundesrecht streichen.
Wir, Bündnis 90/Die Grünen SH, lehnen Abschiebungshafteinrichtungen als
Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung einer (vermeintlich) vollziehbaren
Ausreisepflicht grundsätzlich ab. Wir setzen uns für mildere Mittel ein.
Europäische und BundesGesetze müssen dahingehend geändert werden, dass es gar
nicht möglich ist, Abschiebungshaft anzuordnen.
Der Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein benennt klar, dass Abschiebehaft
keine Strafhaft ist und daher entsprechende Unterbringungsstandards zu
berücksichtigen hat. Die neu geschaffene Einrichtung ermöglicht uns, humane
Standards sicherzustellen, für die wir uns einsetzen.
Wir lehnen außerdem die Pläne des Bundesinnenministers ab, Menschen in JVAs
unterzubringen, statt in Abschiebehafteinrichtungen und damit das Trennungsgebot
nach europäischem Recht aufzuheben. Auch halten wir für rechtsstaatlich
untragbar, Menschen ohne Richtervorbehalt zu inhaftieren, wie vom
Bundesinnenminister beabsichtigt
D 3.1
Wir, Bündnis 90/Die Grünen SH, lehnen Abschiebungshafteinrichtungen als
Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung einer (vermeintlich) vollziehbaren
Ausreisepflicht grundsätzlich ab.
Als Verfechterin der allgemeinen, universellen Menschenrechte, stellen sich
Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein gegen jeden Versuch, Menschen, die
keine Straftat begangen haben, zu inhaftieren. Daher treten wir gegen das
geplante Abschiebegefängnis in Glückstadt ein.
Wir setzen uns für mildere Mittel ein. Europäische und BundesGesetze müssen
dahingehend geändert werden, dass es gar nicht möglich ist, Abschiebungshaft
anzuordnen.
Der Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein benennt klar, dass Abschiebehaft
keine Strafhaft ist und daher entsprechende Unterbringungsstandards zu
berücksichtigen hat. Die neu geschaffene Einrichtung ermöglicht uns, humane
Standards sicherzustellen, für die wir uns einsetzen.
Wir lehnen außerdem die Pläne des Bundesinnenministers ab, Menschen in JVAs
unterzubringen, statt in Abschiebehafteinrichtungen und damit das Trennungsgebot
nach europäischem Recht aufzuheben. Auch halten wir für rechtsstaatlich
untragbar, Menschen ohne Richtervorbehalt zu inhaftieren, wie vom
Bundesinnenminister beabsichtigt
Flucht ist kein Verbrechen! — Kein Mensch ist illegal!
kursiv - zu streichen
unterstrichen - hinzuzufügen
Begründung
folgt mündlich
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